Energieausweis ist Pflicht

Energieausweis ist Pflicht

Ohne Energieausweis geht es nicht mehr. Für Immobilieneigentümer ist der Energieausweis seit Mai 2014 bei Verkauf oder Vermietung Pflicht. Geregelt wird dies in der EnEV (Energieeinsparungsverordnung).

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Für Käufer und Mieter ist er besonders interessant, da sich anhand der Berechnungen ein Vergleich zu anderen Immobilien herstellen lässt. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Ausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis
auf Grundlage des Energieverbrauchsverhaltens der Bewohner

Bedarfsausweis
auf Grundlage des energetischen Ist-Zustands der Immobilie

Der Verbrauchsausweis ist die preisgünstigere Alternative zum Bedarfsausweis, jedoch auch weniger aussagefähig.

Er gibt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes an. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasseraufbereitung. Üblicherweise werden zur Berechnung die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt.

Da jeder Bewohner jedoch sein eigenes und individuelles Heizverhalten hat, lässt sich auf dieser Grundlage nur bedingt eine Aussage über den zukünftigen Energieverbrauch machen.

Der Bedarfsausweis hingegen ist deutlich aufwändiger und daher auch teurer. Außerdem werden die Rahmendaten meist von einem professionellen Energieberater ermittelt.

In einem umfangreichen Berechnungsverfahren wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt? Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert?

Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen einen besseren objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten.

Verbrauchsausweis
auf Grundlage des Energieverbrauchsverhaltens der Bewohner

Der Verbrauchsausweis ist die preisgünstigere Alternative zum Bedarfsausweis, jedoch auch weniger aussagefähig.

Er gibt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes an. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasseraufbereitung. Üblicherweise werden zur Berechnung die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt.

Da jeder Bewohner jedoch sein eigenes und individuelles Heizverhalten hat, lässt sich auf dieser Grundlage nur bedingt eine Aussage über den zukünftigen Energieverbrauch machen.

Bedarfsausweis
auf Grundlage des energetischen Ist-Zustands der Immobilie

Der Bedarfsausweis hingegen ist deutlich aufwändiger und daher auch teurer. Außerdem werden die Rahmendaten meist von einem professionellen Energieberater ermittelt.

In einem umfangreichen Berechnungsverfahren wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt? Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert?

Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen einen besseren objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten.

Vorlegen des Energieausweises

Mit der EnEV 2014 steht es fest. Im Falle eines Verkaufs oder der Vermietung einer Immobilie, muss der Energieausweis dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung „unaufgefordert“ vorgelegt werden.

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Bis 4 Wohneinheiten

  • Baujahr bis 01. Nov. 1977 (Datum Bauantrag) und unsaniert:
    >>> Bedarfsausweis
  • Baujahr ab 1978:
    >>> Verbauchs
    ausweis oder Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten

>>> Verbauchsausweis oder Bedarfsausweis

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Baujahr bis 01. Nov. 1977 (Datum Bauantrag) und unsaniert

Baujahr ab 1978

Bis 4 Wohneinheiten

Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Wann brauchen Sie keinen Energieausweis?

Für kleine Häuser mit max. 50 m² Nutzfläche.

Für denkmalgeschützte Immobilien.

Für selbstgenutzte Immobilien, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden.

Wann brauchen Sie keinen Energieausweis?

  • Für kleine Häuser mit max. 50 m² Nutzfläche
  • Für denkmalgeschützte Immobilien
  • Für selbstgenutzte Immobilien, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden

Diese Seite gerne teilen

Erfahrungen, die andere mit uns gemacht haben

Erfahrungen, die andere mit uns gemacht haben