Kaufnebenkosten nicht vergessen
Kaufnebenkosten nicht vergessen
Die Kaufnebenkosten beim Immobilienverkauf nicht vergessen
Nach intensiver Suche hat es endlich geklappt. Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden. Der Kaufpreis steht auch schon fest. Mit welchen Kaufnebenkosten haben Sie nun noch zu rechnen?
Bis Sie schlussendlich als Eigentümer im Grundbuch stehen, sind noch einige Schritte zu erledigen, bei denen unterschiedliche Personen und Institutionen beteiligt sind. Auch wenn man als Käufer meist nur die Rechnung zu bezahlen hat, steht dahinter in der Regel ein Arbeitsaufwand, der diese Nebenkosten rechtfertigt. Folgende Kaufnebenkosten können anfallen:
Die Bank
In den meisten Fällen wird beim Kauf einer Immobilie ein Bankdarlehen aufgenommen. Die Bank prüft die Finanzierbarkeit, erstellt einen Finanzierungsplan und berät Sie bei Ihrer individuellen Finanzierung. Über die Höhe der anfallenden Nebenkosten muss Ihnen die finanzierende Bank Auskunft geben. Dies ist in der Preisangabenverordnung (PangV) geregelt.
Der Makler
Wenn der Verkauf über ein Maklerbüro vollzogen wird, fallen für die Arbeit des Maklers Kosten an. Er hat Sie im gesamten Verkaufsprozess beratend begleitet, Fragen beantwortet, Lösungen geschaffen. Nebenbei hat er die Immobilie aufbereitet, die erforderlichen Objektunterlagen besorgt, Anzeigen geschaltet, Interessentengespräche geführt, Besichtigungen ermöglicht, u.v.m. Dafür fällt in der Regel eine Gebühr von 3,57 Prozent (3% zzgl. MwSt.) des Kaufpreises an. Jedoch kann diese je nach Region und Makler variieren.
Der Notar
Der Notar übernimmt sämtliche Aufgaben der Abwicklung. Er bereitet den Kaufvertrag vor, beurkundet diesen, veranlasst die Eintragungsvormerkung, die Eintragung der Grundschulden, überwacht die Kaufpreiszahlung, veranlasst die schlussendliche Eigentümereintragung, u.v.m.
Das Grundbuch
Die vom Notariat veranlassten Eintragungen werden vom Grundbuchamt vollzogen und in das Grundbuch eingetragen bzw. gelöscht. Benötigen Sie beispielsweise eine Immobilienfinanzierung, fallen für die Eintragung der Bankgrundschulden Gebühren an. Oder wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, fallen hier ebenfalls Gebühren an. Diese Gebühren werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Der Staat
In Deutschland unterliegen die meisten Immobilienkäufe der Grunderwerbsteuer. Die Gebühren hierfür sind je nach Bundesland unterschiedlich (siehe unten). In Baden-Württemberg sind es derzeit fünf Prozent vom Kaufpreis. Erst wenn die Grunderwerbsteuer von Ihnen bezahlt wurde, erteilt der Staat die sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, die wiederum für die Eigentümereintragung im Grundbuch Voraussetzung ist.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
(Stand 2017)
Erhöhung seit
auf Steuersatz
Baden-Württemberg
2011
5,0 %
Bayern
1998
3,5 %
Berlin
2014
6,0 %
Brandenburg
2015
6,5 %
Bremen
2014
5,0 %
Hamburg
2023
5,5 %
Hessen
2014
6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern
2019
6,0 %
Niedersachsen
2014
5,0 %
Nordrhein-Westfalen
2015
6,5 %
Rheinland-Pfalz
2012
5,0 %
Saarland
2015
6,5 %
Sachsen
2023
5,5 %
Sachsen-Anhalt
2012
5,0 %
Schleswig-Holstein
2014
6,5 %
Thüringen
2017
6,5 %
Grunderwerbssteuer nach Bundesland (Stand 2017)
- Baden-Württemberg:
5,0 % – seit 2011 - Bayern:
3,5 % – seit 1998 - Berlin
6,0 % – seit 2014 - Brandenburg
6,5 % – seit 2015 - Bremen
5,0 % – seit 2014 - Hamburg
4,5 % – seit 2009 - Hessen
6,0 % – seit 2014 - Mecklenburg-Vorpommern
5,0 % – seit 2012 - Niedersachsen
5,0 % – seit 2014 - Nordrhein-Westfalen
6,5 % – seit 2015 - Rheinland-Pfalz
5,0 % – seit 2012 - Saarland
6,5 % – seit 2015 - Sachsen
3,5 % – seit 1998 - Sachsen-Anhalt
5,0 % – seit 2012 - Schleswig-Holstein
6,5 % – seit 2014 - Thüringen:
6,5 % – seit 2017
Übersicht der Kaufnebenkosten
- Finanzierungskosten:
bei Bank erfragen - Maklergebühren:
3,57 % (kann variieren) - Notar- und Grundbuchgebühren:
1,5 % (ca.) - Grunderwerbsteuer:
5,0 % für Baden-Württemberg
Übersicht der Kaufnebenkosten
Finanzierungskosten
Bei Bank erfragen
Maklergebühren
3,57 % (kann variieren)
Notar- und Grundbuchgebühren
1,5 % (ca.)
Grunderwerbsteuer
5 % für Baden-Württemberg