Kaufnebenkosten nicht vergessen

Kaufnebenkosten nicht vergessen

Die Kaufnebenkosten beim Immobilienverkauf nicht vergessen

Nach intensiver Suche hat es endlich geklappt. Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden. Der Kaufpreis steht auch schon fest. Mit welchen Kaufnebenkosten haben Sie nun noch zu rechnen?

Bis Sie schlussendlich als Eigentümer im Grundbuch stehen, sind noch einige Schritte zu erledigen, bei denen unterschiedliche Personen und Institutionen beteiligt sind. Auch wenn man als Käufer meist nur die Rechnung zu bezahlen hat, steht dahinter in der Regel ein Arbeitsaufwand, der diese Nebenkosten rechtfertigt. Folgende Kaufnebenkosten können anfallen:

Die Bank
In den meisten Fällen wird beim Kauf einer Immobilie ein Bankdarlehen aufgenommen. Die Bank prüft die Finanzierbarkeit, erstellt einen Finanzierungsplan und berät Sie bei Ihrer individuellen Finanzierung. Über die Höhe der anfallenden Nebenkosten muss Ihnen die finanzierende Bank Auskunft geben. Dies ist in der Preisangabenverordnung (PangV) geregelt.

Der Makler
Wenn der Verkauf über ein Maklerbüro vollzogen wird, fallen für die Arbeit des Maklers Kosten an. Er hat Sie im gesamten Verkaufsprozess beratend begleitet, Fragen beantwortet, Lösungen geschaffen. Nebenbei hat er die Immobilie aufbereitet, die erforderlichen Objektunterlagen besorgt, Anzeigen geschaltet, Interessentengespräche geführt, Besichtigungen ermöglicht, u.v.m. Dafür fällt in der Regel eine Gebühr von 3,57 Prozent (3% zzgl. MwSt.) des Kaufpreises an. Jedoch kann diese je nach Region und Makler variieren.

Der Notar
Der Notar übernimmt sämtliche Aufgaben der Abwicklung. Er bereitet den Kaufvertrag vor, beurkundet diesen, veranlasst die Eintragungsvormerkung, die Eintragung der Grundschulden, überwacht die Kaufpreiszahlung, veranlasst die schlussendliche Eigentümereintragung, u.v.m.

Das Grundbuch
Die vom Notariat veranlassten Eintragungen werden vom Grundbuchamt vollzogen und in das Grundbuch eingetragen bzw. gelöscht. Benötigen Sie beispielsweise eine Immobilienfinanzierung, fallen für die Eintragung der Bankgrundschulden Gebühren an. Oder wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, fallen hier ebenfalls Gebühren an. Diese Gebühren werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Der Staat
In Deutschland unterliegen die meisten Immobilienkäufe der Grunderwerbsteuer. Die Gebühren hierfür sind je nach Bundesland unterschiedlich (siehe unten). In Baden-Württemberg sind es derzeit fünf Prozent vom Kaufpreis. Erst wenn die Grunderwerbsteuer von Ihnen bezahlt wurde, erteilt der Staat die sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, die wiederum für die Eigentümereintragung im Grundbuch Voraussetzung ist.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland
(Stand 2017)

Erhöhung seit

auf Steuersatz

Baden-Württemberg

2011

5,0 %

Bayern

1998

3,5 %

Berlin

2014

6,0 %

Brandenburg

2015

6,5 %

Bremen

2014

5,0 %

Hamburg

2023

5,5 %

Hessen

2014

6,0 %

Mecklenburg-Vorpommern

2019

6,0 %

Niedersachsen

2014

5,0 %

Nordrhein-Westfalen

2015

6,5 %

Rheinland-Pfalz

2012

5,0 %

Saarland

2015

6,5 %

Sachsen

2023

5,5 %

Sachsen-Anhalt

2012

5,0 %

Schleswig-Holstein

2014

6,5 %

Thüringen

2017

6,5 %

Grunderwerbssteuer nach Bundesland (Stand 2017)

  • Baden-Württemberg:
    5,0 % – seit 2011
  • Bayern:
    3,5 % – seit 1998
  • Berlin
    6,0 % – seit 2014
  • Brandenburg
    6,5 % – seit 2015
  • Bremen
    5,0 % – seit 2014
  • Hamburg
    4,5 % – seit 2009
  • Hessen
    6,0 % – seit 2014
  • Mecklenburg-Vorpommern
    5,0 % – seit 2012
  • Niedersachsen
    5,0 % – seit 2014
  • Nordrhein-Westfalen
    6,5 % – seit 2015
  • Rheinland-Pfalz
    5,0 % – seit 2012
  • Saarland
    6,5 % – seit 2015
  • Sachsen
    3,5 % – seit 1998
  • Sachsen-Anhalt
    5,0 % – seit 2012
  • Schleswig-Holstein
    6,5 % – seit 2014
  • Thüringen:
    6,5 % – seit 2017

Übersicht der Kaufnebenkosten

  • Finanzierungskosten:
    bei Bank erfragen
  • Maklergebühren:
    3,57 % (kann variieren)
  • Notar- und Grundbuchgebühren:
    1,5 % (ca.)
  • Grunderwerbsteuer:
    5,0 % für Baden-Württemberg

Übersicht der Kaufnebenkosten

Finanzierungskosten

Bei Bank erfragen

Maklergebühren

3,57 % (kann variieren)

Notar- und Grundbuchgebühren

1,5 % (ca.)

Grunderwerbsteuer

5 % für Baden-Württemberg

Diese Seite gerne teilen

Erfahrungen, die andere mit uns gemacht haben

Erfahrungen, die andere mit uns gemacht haben