Energieausweis erstellen

Unterstützung bei der Erstellung

Energieausweis erstellen

Unterstützung bei der Erstellung

Ohne Energieausweis geht es heutzutage nicht mehr. Für Immobilieneigentümer ist der Energieausweis seit Mai 2014 bei Verkauf oder Vermietung Pflicht. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Ausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Bei Hausverkauf und Vermietung müssen Eigentümer ihren Interessenten den Ausweis ungefragt vorlegen.

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Baujahr bis 01. Nov. 1977 (Datum Bauantrag) und unsaniert

Baujahr ab 1978

Bis 4 Wohneinheiten

Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Bis 4 Wohneinheiten

  • Baujahr bis 01. Nov. 1977 (Datum Bauantrag) und unsaniert:
    >>> Bedarfsausweis
  • Baujahr ab 1978:
    >>> Verbauchs
    ausweis oder Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten

>>> Verbauchsausweis oder Bedarfsausweis

Wann brauchen Sie „keinen“ Energieausweis?

Für kleine Häuser mit max. 50 m² Nutzfläche.

Für denkmalgeschützte Immobilien.

Für selbstgenutzte Immobilien, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden.

Wann brauchen Sie keinen Energieausweis?

  • Für kleine Häuser mit max. 50 m² Nutzfläche
  • Für denkmalgeschützte Immobilien
  • Für selbstgenutzte Immobilien, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden

Sollten Sie für den Immobilienverkauf / die Vermietung Ihrer Immobilie noch keinen Energieausweis vorliegen haben, unterstützen* wir Sie selbstverständlich bei der Erstellung.

* Wir sind keine Energieberater. Das Thema Energieberatung ist ein eigenständiges vielseitiges Metier, das wir Profis überlassen.

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