Energieausweis erstellen
Unterstützung bei der Erstellung
Unterstützung bei der Erstellung
Energieausweis erstellen
Unterstützung bei der Erstellung
Ohne Energieausweis geht es heutzutage nicht mehr. Für Immobilieneigentümer ist der Energieausweis seit Mai 2014 bei Verkauf oder Vermietung Pflicht. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Ausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Bei Hausverkauf und Vermietung müssen Eigentümer ihren Interessenten den Ausweis ungefragt vorlegen.
Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?
Baujahr bis 01. Nov. 1977 (Datum Bauantrag) und unsaniert
Baujahr ab 1978
Bis 4 Wohneinheiten
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Bis 4 Wohneinheiten
Ab 5 Wohneinheiten
>>> Verbauchsausweis oder Bedarfsausweis
Wann brauchen Sie „keinen“ Energieausweis?
Für kleine Häuser mit max. 50 m² Nutzfläche.
Für denkmalgeschützte Immobilien.
Für selbstgenutzte Immobilien, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden.
Sollten Sie für den Immobilienverkauf / die Vermietung Ihrer Immobilie noch keinen Energieausweis vorliegen haben, unterstützen* wir Sie selbstverständlich bei der Erstellung.
* Wir sind keine Energieberater. Das Thema Energieberatung ist ein eigenständiges vielseitiges Metier, das wir Profis überlassen.
Was Sie vom Maklerbüro Stützle zusätzlich erwarten dürfen