Das Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip entlastet finanziell bei der Miet-Immobiliensuche

Bisher musste der Mieter neben der Mietkaution auch die Maklerprovision bezahlen. Da konnte es schon sein, dass man zu Beginn seiner Mietzeit schnell mal das sechsfache seiner Miete (Kaution + Provision + 1. Monatsmiete) zu bezahlen hatte. Für die meisten Mieter ein großes Hindernis.

Änderung der Gesetzesgrundlage zum Bestellerprinzip

Seit Juni 2015 hat sich die Gesetzesgrundlage zum Bestellerprinzip geändert! Im Zuge des Mietrechtsnovilierungsgesetzes (MietNovG) wurde von der Bundesregierung das „Bestellerprinzip“ verabschiedet. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: “ Wer bestellt, der bezahlt.“ Das bringt für die Maklerkosten der Immobilie einige Änderungen.

Handhabung:

Beauftragt beispielsweise ein Vermieter den Immobilienmakler, seine Mietimmobilie zu vermieten, muss der Vermieter die Maklerkosten übernehmen. Der Makler darf in diesem Fall keine Provision (Maklergebühren) beim Mieter verlangen. Allerdings darf auch ein Mieter einen Makler beauftragen, exklusiv für ihn eine Mietimmobilie zu suchen. Kommt es dann zum Abschluss eines Mietvertrages, dann zahlt er die Maklercourtage.

Wichtig!

Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Häusern und Wohnungen. Beim Verkauf von Immobilien oder der Vermietung von Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen wird es für Käufer und Verkäufer von Immobilien nicht angewandt.

Beim Verkauf von Eigentumswohnungen, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, Einfamilienhäuser oder Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung greift seit 2020 die Regelung der neuen Maklerprovision.

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